Werker

Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt

Bundesfachgruppe Ga-La-Bau

Stellungnahme  der Bundesfachgruppen

Garten- und Landschaftsbau und Gartenbau zur Werkerausbildung


(Beschluss anlässlich der gemeinsamen Sitzung am 09. August 2002)

Die dauerhafte Eingliederung bildungsbenachteiligter Jugendlicher und junger Erwachsener in Arbeit Beruf und Gesellschaft ist eine zentrale sozial- und bildungspolitische Aufgabe. Das Ziel einer dauerhaften beruflichen und sozialen Integration Bildungsbenachteiligter ist nur dann zu erreichen, wenn sowohl Behinderte als auch Benachteiligte in qualifizierten, anerkannten Ausbildungsberufen nach § 25 BBiG (bzw HwO) ausgebildet werden. Gesonderte Ausbildungsgange sowohl für Behinderte als auch Benachteiligte in Form von .Behindertenberufen” (den sog Werkerberufen) nach § 48 BBiG (bzw § 42 HwO), lehnen die Bundesfachgruppen Garten- und Landschaftsbau und Gartenbau ab.

Bildungsbenachteiligte Jugendliche und junge Erwachsene haben eine Vielzahl von Problemen in ganz unterschiedlichen Bereichen. Diese Jugendlichen grundsätzlich als .intelligenzgemindert” einzustufen, wie es mit den Werkerberufen praktisch vollzogen wird, denn bei den bestehenden Verordnungen handelt es sich ausschließlich um theoriegeminderte Ausbildungsgänge, hieße, ihre Lebensumstände sowie die gesellschaftlichen Ursachen ihrer Probleme zu ignorieren und die Jugendlichen für den Rest ihres Lebens abzustempeln. Behinderte und Benachteiligte dürfen nicht ausgegrenzt oder stigmatisiert sondern müssen integriert werden. Mit „adressatgerechten” Werkerberufen unterhalb der Ebene anerkannter Ausbildungsberufe (bei denen nicht danach gefragt wird ob überhaupt ein Bedarf an entsprechenden Qualifikationen auf dem Arbeitsmarkt vorhanden sind) werden die Probleme dieses Personenkreises weder pädagogisch noch sozial gelöst, sondern in der Berufsausbildung und auf dem Arbeitsmarkt vergrößert. Denn minderqualifizierte Ausbildungsgange können das entscheidende Problem nicht lösen: Die Integration in den Arbeitsmarkt Eine minderqualifizierte Ausbildung erleichtert auch den Versuch der Unternehmer Niedriglohngruppen zu schaffen. Die Ziele sind dementsprechend Qualifikations- und Lohnabbau.

Bildungsbenachteiligte brauchen keine inhaltlich und zeitlich verkürzte Ausbildung bzw. theoriegeminderte Schmalspurausbildungen, sondern müssen in ihren spezifischen Problemlagen wahrgenommen werden. Jugendliche mit Sprachdefiziten brauchen andere Forderansätze als Blinde oder Hörgeschädigte, Lernentwöhnte andere als sozial Benachteiligte. Was Benachteiligte und Behinderte Menschen benötigen ist mehr Förderung bis zum erfolgreichen Abschluss.

Als zentrales Element eines Förderkonzeptes sehen die Bundesfachgruppen eine zielgruppenorientierte Ausrichtung und Verzahnung berufsvorbereitender und ausbildungsbegleitender Maßnahmen.

Die Bundesfachgruppen fordern die von der IG BAU benannten Mitglieder in den Berufsbildungsausschüssen auf, in ihren Ausschüssen die Initiative zu ergreifen, mit dem Ziel, bestehende Werkerausbildungen außer Kraft zu setzen und durch zielgruppenspezifische Förderkonzepte zu ersetzen, die es sowohl Behinderten als auch Benachteiligten ermöglichen, eine vollwertige Berufsausbildung im bestehenden Ausbildungsberuf Gärtner/ Gärtnerin erfolgreich zu durchlaufen.

Es gilt den betroffenen Personen wirklich und dauerhaft zu helfen und zugleich den Tendenzen zur Auflösung der Qualifikationsstrukturen in der Berufsausbildung entgegenzuwirken. Die Berufsausbildung darf nicht zur überholten „Anlernausbildung” zurückentwickelt oder durch eine „Teilausbildung” verändert werden.

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