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Aug
26
2011

GaLaBau:Deutliches Plus – Tarifvertrag steht

Zusätzliche Ost-West-Angleichung – Azubi-Vergütungen werden überproportional erhöht

Die Tarifverhandlungen für die Beschäftigten im Garten- und Landschaftsbau sind erfolgreich abgeschlossen. In der zweiten Verhandlung einigten sich IG BAU und Arbeitgeber auf Lohn- und Gehaltserhöhungen von 3,2 Prozent und 2,4 Prozent. Außerdem wurde eine zusätzliche Angleichung der Entgelte Ost an die in West vereinbart und eine überproportionale Erhöhung der Ausbildungsvergütungen. Die Eckpunkte des Ergebnisses im Detail:

Die Eckpunkte sind:

1. Erhöhung der Löhne und Gehälter zum 1. Oktober 2011 um 3,2 Prozent sowie zum 1. November 2012 um weitere 2,4 Prozent.

Der Ecklohn West steigt von 12,92 € um 0,41 € auf 13,33 € und dann noch einmal um 0,32 € auf 13,65 €.

Zum 1. November 2012 werden die Entgelte Ost zusätzlich um 0,5 Prozentpunkte an die in West angeglichen. Die Ost-West-Relation beträgt dann 95 Prozent.

Der Ecklohn Ost steigt von 12,21 € um 0,39 € auf 12,60 € und dann noch einmal (einschl. Angleichungsschritt) um 0,37 € auf 12,97 €.

2. Die Lohngruppe 7.6 wird für die Laufzeit der Tarifverträge erhöht und auf folgende Werte festgelegt: 8,70 € in West, 8,45 € in Berlin-West, 8,20 € in Ost.

3. Die Ausbildungsvergütungen werden überproportional erhöht und steigen ab
1. Oktober 2011 um 4 Prozent und ab 1. November 2012 noch einmal um 2,4 Prozent.

Für die Ausbildungsvergütungen in West-Berlin gelten dann jeweils die Beträge wie in West.

4. Die Laufzeit der Entgelttarifverträge ist vom 1. September 2011 bis 31. Oktober 2013 festgelegt.

5. Es wird eine Arbeitsgruppe/Technische Kommission zur Prüfung bzw. Überarbeitung der Lohnstrukturen/Lohnrelationen im GaLaBau eingesetzt. Das erste Treffen der Arbeitsgruppe findet Ende Oktober 2011 statt. Die Ergebnisse der Arbeitsgruppe liegen einschließlich interner Beratungen bis 31.12.2012 vor.

6. Es wird eine weitere Arbeitsgruppe zum Thema Altersvorsorge im GaLaBau eingesetzt, die Möglichkeiten einer verbesserten Absicherung im Alter sowie ggf. Mög-lichkeiten des verbesserten Berufsausstiegs erörtert und den Tarifkommissionen der IG BAU und des BGL entsprechende Vorschläge ausarbeiten soll.

7. Es wurde keine Erklärungsfrist vereinbart. Das Ergebnis gilt ab sofort.

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